Reservierungs-Hotline

04561-396100


Versicherungen

 

Die Reederei Peter Deilmann GmbH hat in Zusammenarbeit mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG für Sie drei Reiseschutz-Angebote zusammengestellt, die Sie vor oder während Ihrer Reise optimal absichern.

 

Wählen Sie zwischen der Reise-Rücktrittsversicherung mit oder ohne Urlaubsgarantie (Reise-
abbruch-Versicherung)
und mindern Sie Ihr Risiko während der Reise mit dem Deilmann-Komfortschutz. Der Abschluss des Reiserücktritt-Schutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abzuschließen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Die vollständigen Produkt- und Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen können Sie unter
Telefon +49 (0)40 4119-1501 anfordern. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten

 

 

Deilmann-Komfortschutz

Reisegepäck-Versicherung
Ersetzt den Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl, Raub, Beschädigung oder Abhandenkommen während der Reise bis zur Höhe von maximal 2.000,– Euro pro Person. Kein Selbstbehalt.

Reise-Krankenversicherung
inkl. Kranken-Rücktransport

Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe und des medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransports bei im Ausland akut auftretender Krankheit und Unfallver- letzung sowie im Todesfall die Über- führungskosten. Bei Unfällen sind die Such-, Rettungs- und Bergungskosten versichert. Kein Selbstbehalt.

Notfall-Versicherung
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können, z.B. Organisation und Kosten- übernahme für den Krankenbesuch eines Angehörigen bei einem Krankenhaus- aufenthalt von mehr als 5 Tagen.

Der Abschluss des Deilmann-Komfort- schutzes ist bis zum Abreisetag möglich.

 

Reiserücktritt-Versicherung

Ersetzt die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise oder die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund.

Selbstbehalt
1. Bei Abschluss einer Reise-Rücktritts-versicherung plus Urlaubsgarantie: kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereig- nissen mit Ausnahme von ambulant be- handelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbst- behalt von 20% der Stornokosten (mindestens 25,– Euro je Person) an.

2. Bei Abschluss einer Reise-Rücktritts- versicherung: Der Selbstbehalt beträgt
in jedem Schadensfall 20% des erstat-tungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je Person.

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Ersetzt die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise sowie den anteiligen Reisepreis der genutzten Reiseleistung vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund.

Selbstbehalt
1. Bei Abschluss einer Reise-Rücktritts- versicherung plus Urlaubsgarantie: kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereig- nissen mit Ausnahme von ambulant be- handelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwanger-schaften. Hier fällt ein Selbst- behalt von 20% der Stornokosten (mindestens 25,– Euro je Person) an.

2. Bei Abschluss einer Urlaubsgarantie: Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadensfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je Person.

 

 


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